Trägerschaft
Unter dem Namen „Elternverein Murmel“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein übernimmt die Trägerschaft der Kinderkrippe Murmel. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und nicht gewinnorientiert. Rechtliche Grundlage der Vereinstätigkeit sind die Statuten und ein vom Vorstand erlassenes Geschäftsreglement. Der Vereinsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen, wobei drei Vorstandsmitglieder dem Kader der Kita Murmel angehören. Weitere ein bis zwei Personen können von den drei Kadermitgliedern für den Vorstand vorgeschlagen werden oder es können sich ein bis zwei Vereinsmitglieder für die Vorstandsmitarbeit zur Wahl stellen. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. In die Zuständigkeit des Vorstands fallen sämtliche Geschäfte, die nicht einem andern Vereinsorgan übertragen sind. Er führt die Geschäfte nach Massgabe eines Geschäftsreglements.